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   BPatG, 17.02.2023 - 4 Ni 1/23 (EP)   

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BPatG, 17.02.2023 - 4 Ni 1/23 (EP) (https://dejure.org/2023,16097)
BPatG, Entscheidung vom 17.02.2023 - 4 Ni 1/23 (EP) (https://dejure.org/2023,16097)
BPatG, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - 4 Ni 1/23 (EP) (https://dejure.org/2023,16097)
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  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 17.02.2023 - 4 Ni 1/23
    Denn es gibt keine Abstufung in der Wertigkeit der für die Beschreibung der Erfindung benutzten Offenbarungsmittel (BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - X ZB 10/88, GRUR 1990, 510 - Crackkatalysator I ).
  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 177/98

    Trigonellin; Schutzwirkung eines Patents nach Beschränkung; Zugabe eines weiteren

    Auszug aus BPatG, 17.02.2023 - 4 Ni 1/23
    Der Prüfung der Rechtsfrage, ob der Gegenstand der Erfindung am Prioritätstag des Streitpatents durch den Stand der Technik nahegelegt war und die formulierte Aufgabe löst, ist vielmehr der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang zu Grunde zu legen (BGH, Urteil vom 20. März 2001 - X ZR 177/98, GRUR 2001, 730 - Trigonellin m. w. N.; Keukenschrijver in: Busse / Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., § 4 PatG Rn. 76 f.).
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02

    Papiermaschinengewebe

    Auszug aus BPatG, 17.02.2023 - 4 Ni 1/23
    Denn ein in einzelne Merkmalsgruppen aufgesplitterter Gegenstand der Erfindung kann nicht in der Weise der Prüfung - auch im Hinblick auf erfinderische Tätigkeit - zugrunde gelegt werden, dass einzelne Merkmale oder Merkmalsgruppen daraufhin untersucht werden, ob sie einen Beitrag zur patentgemäß formulierten Aufgabe leisten oder dem Fachmann durch den Stand der Technik je für sich nahegelegt waren (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2007 - X ZR 273/02, GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2004 - X ZR 185/00

    Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln

    Auszug aus BPatG, 17.02.2023 - 4 Ni 1/23
    Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit unter objektiver Betrachtung schließt ein, dass die in der Patentschrift formulierte Aufgabe nicht zur Beurteilung der erfinderischen Leistung herangezogen wird, sondern darauf abzustellen ist, was die beanspruchte Lösung gegenüber dem Stand der Technik insgesamt tatsächlich leistet (BGH, Urteil vom 16. März 2004 - X ZR 185/00, GRUR 2004, 579 - Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln; Asendorf / Schmidt in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 4 PatG Rn. 24 m. zahlr.
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